TDDSG-konforme Anbieter-Signalisierung

Florian Weimer

Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) schreibt vor, daß die Weitervermittlung zu einem anderen Anbieter vorab angezeigt wird. Dies betrifft auch den Teledienst "Webseite".

In § 4 TDDSG heißt es dazu lapidar:

(5) Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen.

Konkret bedeutet dies, daß Hyperlinks, die den Besucher zu Webseiten fremder Herkunft verweisen, entsprechend zu kennzeichnen sind. Im allgemeinen ist dies sicherlich begrüßenswert, sonst könnte ein Online-Händler einfach ein Formular auf seine Webseite legen, das die Daten z.B. in die Vereinigten Staaten schickt, wodurch er die stringenten deutschen bzw. europäischen Datenschutzvorschriften umginge, da der Benutzer die Datenübermittlung selbst vornähme. In der Praxis kommt allerdings eher vor, daß in einem bekannten Online-Medium es mit der Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung nicht so genau nimmt und den Besucher in wenig transparenter Weise an einen Werbepartner weiteleitet (vgl. Arne Trautmann, „Hütchenspiele“ auf focus.de — Datenschutz im Zeitalter des Internet <http://www.law-blog.de/166/%e2%80%9ehutchenspiele%e2%80%9c-auf-focusde%e2%80%93-datenschutz-im-zeitalter-des-internet/>, September 2005). Völlig abwegig ist die zitierte folglich Regelung nicht.

Nun mag man geteilter Ansicht sein, ob diese Regelung wirklich auf Webseiten als solche (ohne Interaktionsmöglichkeit) anzuwenden ist. Die für dieses Angebot zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde, das baden-württembergische Innenministeriun, steht beispielsweise auf dem Standpunkt, daß IP-Adressen (wie sie zwangsläufig an den Webserver übermittelt werden) kein personenbezogenes Datum darstellen. Es ist daher fraglich, ob das TDDSG überhapt greift.

Aber es gibt einen sehr willkommenen Nebeneffekt dieser Hyperlink-Markierung, der mich letztlich dazu bewog, sie einzusetzen: Wenn man im alt-Tag des Bildes mit dem Symbol, das die Weiterleitung anzeigt, den URL des Zieles nochmals aufführt, wird dieser Text beim Kopieren in die Zwischenablage übernommen (zumindest von Firefox unter X11). Dies ist hilfreich, wenn man den Text z.B. in einer Nachricht zitieren will. Obiger Hyperlink sieht beispielsweise so im Quelltext aus:

[…] Trautmann,
<a href="http://www.law-blog.de/[…]internet/">
„Hütchenspiele“ auf focus.de — Datenschutz im Zeitalter 
des Internet</a><img src="/fw/external.png"
 alt=" &lt;http://www.law-blog.de/[…]internet/&gt;"
 class="external">,
September […]

Über CSS kann man sogar verhindern, daß dieser Text vorgelesen wird — wobei wir das Problem der Signalisierung des Anbieterwechsels über eine Nur-Audio-Darstellung an dieser Stelle ignorieren. Das automatische Mitkopieren der Hyperlink-Ziele scheint aber unabhängig davon ein sinnvolle Ergänzung zu sein.

Die Verpflichtung zur Anzeige der Weitervermittlung besteht übrigens auch für Mediendienste. Es ist daher irrelevant, ob das Anbieten von Webseiten ein Teledienst oder ein Mediendienst ist — ein noch offenes Problem.

Revisions


Florian Weimer
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